Marktordnung und Ablauf:
Die Einweisung erfolgt durch das Veranstaltungspersonal, das an den gelben Warnwesten erkennbar ist. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Anlieferungen und Zufahrten sind ausschließlich bis zum Beginn der Marktveranstaltung zulässig und müssen spätestens 15 Minuten vor Marktbeginn abgeschlossen sein. Das Befahren der Marktfläche während der Veranstaltungszeit ist nicht gestattet.
Feuerwehrzufahrten, Rettungswege sowie Stromkästen, Hydranten und Eingänge sind während der gesamten Veranstaltung jederzeit freizuhalten.
Alle Anbieter sind verpflichtet, ihren anfallenden Müll selbst zu entsorgen. Nicht verkaufte Waren, Verpackungen und sonstige Rückstände sind nach Veranstaltungsende wieder mitzunehmen. Bitte achten Sie auch auf die Sauberkeit in Ihrem unmittelbaren Standbereich. Der Standplatz ist nach Ende des Flohmarktes sauber zu hinterlassen. Sämtliche Abfälle, einschließlich Zigarettenkippen, sind mitzunehmen und privat zu entsorgen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, die auf dem Veranstaltungsgelände durch höhere Gewalt, Diebstahl oder sonstige rechtswidrige Handlungen entstehen. Ein Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Veranstaltungsbedingungen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter.
Die Verteilung von Werbematerial (z. B. Flyern aller Art) ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Werbung, die ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis nach sich.
Wichtig: Wir behalten uns vor, bei extremer Witterung, einen Flohmarkt kurzfristig abzusagen!
